Das Berliner Testament – eine gute Lösung? Nicht immer.

Das Berliner Testament ist die wohl bekannteste Form der Testamentserrichtung unter Ehepaaren. Gerade deshalb wird es häufig übernommen, ohne zu prüfen, ob es tatsächlich zur eigenen familiären Situation und Vermögen passt.

Das Grundprinzip ist einfach: Zunächst setzt sich das Ehepaar gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erhalten ihr Erbe erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils. Im ersten Erbfall sind sie damit von der Erbfolge ausgeschlossen. Zudem ist das Berliner Testament nach dem Tod des ersten Ehepartners häufig nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt abänderbar.

Für manche Ehepaare kann diese Gestaltung sinnvoll sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Vermögen überschaubar ist und beide Ehepartner über vergleichbare Vermögenswerte verfügen. In diesen Fällen lassen sich die persönlichen Freibeträge häufig ohne steuerliche Nachteile nutzen.

Anders sieht es häufig aus, wenn ein Teil den Großteil des Vermögens besitzt oder insgesamt bei beiden Ehegatten ein höheres Vermögen vorhanden ist. Dann werden die steuerlichen Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall regelmäßig nicht genutzt. Das gesamte Vermögen konzentriert sich zunächst beim überlebenden Ehepartner und wird erst im zweiten Erbfall an die nächste Generation übertragen. Dadurch kann eine deutlich höhere Erbschaftsteuer entstehen, als bei einer individuell abgestimmten Nachfolgeplanung erforderlich wäre.

Mein Rat: Das Berliner Testament ist kein Standard, der für jede Familie passt. Es ist eine von vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihrer familiären Situation, Ihrem Vermögen und Ihren Zielen ab.

Julia Hefner
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht