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Seit dem 10.07.2026 darf ich den Titel „Ralph Sailer – Fachanwalt für Baurecht“ führen.
Ich freue mich sehr, nun den Fachanwaltstitel im Baurecht (hochtragend Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) tragen zu dürfen. Mit der Verleihung dieses Titels wird meine besondere theoretische und praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Baurechts offiziell anerkannt.
Für meine Mandantinnen und Mandanten bedeutet dies eine kompetente und spezialisierte Beratung in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts und des Architektenrechts: Beginnend bei der Vertragsgestaltung über die baubegleitende Beratung bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln und Bauverzögerungen. Aber natürlich auch bei allen Streitigkeiten mit den Behörden über Grenzen, Ausmaße etc.
Ralph Sailer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Baurecht

