„Wenn ich sterbe erbt meine Frau eh alles“

Diesen Satz höre ich immer wieder – zuletzt von einem kinderlosen Ehepaar. Leider beruht diese Annahme häufig auf einem Irrtum, der erhebliche finanzielle und persönliche Folgen haben kann.

Viele kinderlose Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gehen davon aus, dass die überlebende Person automatisch das gesamte Vermögen erbt. Tatsächlich ist das ohne Testament oft nicht der Fall.

Je nach Güterstand können auch Verwandte der verstorbenen Person bis zur Hälfte des Nachlasses erhalten. In der Praxis sind das häufig Geschwister (oder wenn diese bereits verstorben sind deren Kinder).

Die Folge ist eine Erbengemeinschaft, die von den meisten Betroffenen weder gewollt noch erwartet wird. Das kann die Nachlassabwicklung erschweren und zu vermeidbaren Konflikten führen.

Dabei lässt sich dieses Ergebnis mit einem einfachen Testament vermeiden. 

Mein Rat: Verlassen Sie sich nicht auf Annahmen. Mit wenigen Zeilen können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.

Julia Hefner
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht