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Viele Mieterinnen und Mieter gehen davon aus, dass eine Kündigung ausgeschlossen ist, wenn sie sich in einer besonders belastenden Lebenssituation befinden – etwa aufgrund einer schweren Erkrankung, eines hohen Alters oder weil Kinder im Haushalt leben. Ebenso glauben manche Vermieterinnen und Vermieter, sie müssten Mietrückstände deshalb hinnehmen.
So pauschal stimmt das nicht.
Wer seine Miete ohne rechtlichen Grund nicht zahlt, muss grundsätzlich mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen. Das gilt unabhängig davon, aus welchen persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Zahlung ausbleibt.
Selbstverständlich berücksichtigt das Mietrecht in bestimmten Situationen soziale Belange. Diese führen jedoch nicht dazu, dass eine berechtigte Kündigung wegen erheblicher Mietrückstände automatisch ausgeschlossen ist.
In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich deshalb immer wieder zwei Konstellationen: Mieterinnen und Mieter verlassen sich auf einen vermeintlichen besonderen Kündigungsschutz und reagieren zu spät. Gleichzeitig warten Vermieterinnen und Vermieter häufig zu lange, bevor sie ihre Rechte geltend machen. Beides kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Mein Rat: Lassen Sie Ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen – unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Gerade bei Zahlungsrückständen können rechtzeitige Entscheidungen und eine fundierte Beratung spätere Nachteile vermeiden.
Julia Hefner
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

