Rechtswirksam testieren – ein Beispiel

Maxima Muster und ihr Ehemann haben keine Kinder. Mit einem Testament möchte Maxima im vorstehenden Beispiel sicherstellen, dass ihr Mann nach ihrem Tod alles erbt. Normalerweise kann schon ein solcher Satz genügen, um die Erbfolge zu verändern. Mit dem Testament auf dem Bild schafft es Maxima dennoch nicht, die Erbfolge zu verändern. Der Grund dafür ist, die Formunwirksamkeit des vorliegenden Testaments. Die Folge ist die gesetzliche Erbfolge. Im vorliegenden Beispiel erbt neben dem Mann von Maxima daher auch ihr einziger Bruder Max Muster. Ein unbefriedigender Zustand, wenn offensichtlich ist, dass Maxima sich das anders vorgestellt hatte.

Maxima hätte für ihr Testament die richtige Form wählen müssen.

Ein Testament können Sie notariell oder alternativ selbst handschriftlich erstellen. Bestenfalls lassen Sie sich vorher beraten, so dass Sie alle Ihre Optionen kennen.

Ein eigenhändiges Testament darf keinesfalls mit dem Computer geschrieben sein. Auch dann nicht, wenn die eigene Schrift unleserlich ist.

Für die Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments gilt folgendes:

  • Der ganze Text ist vom Erblasser/der Erblasserin selbst zu schreiben.
  • Das Testament ist von dem Erblasser/der Erblasserin zu unterschreiben (ganz unten auf der letzten Seite).
  • Bestenfalls wurde an ein Datum gedacht.

Wenn Zweifel an der Lesbarkeit der Schrift bestehen, darf selbstverständlich ein Transkript als Entzifferungshilfe dazugelegt werden.

Julia Hefner
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht